REACH - Vorregistrierung / SVHC-Stoffe
Innerhalb der in der REACH-Verordnung (1907/2006/EG) beschriebenen Lieferkette nehmen wir den Status des nachgeschalteten Anwenders ein. Die von uns hergestellten Masterbatche und Additive sind Zubereitungen, die von uns nicht vorregistriert werden mussten.
Alle Lieferanten haben uns die Vorregistrierung, der von uns bezogenen Stoffe, bestätigt.
Im Oktober 2008 hat die ECHA die Candidate List of substances of Very High Concern (SVHC) Annex XV reports to be commented by Interested parties - update from 10.06.2022 veröffentlicht. Diese Stoffe fließen in unserem Produktionsprozess nicht ein.
Unter http://echa.europa.eu/web/guest/candidate-list-table erhalten Sie im Internet weitere Angaben.
Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir diese Seite aktualisieren.